Viele, der derzeit Soloselbständigen, hätten kaum eine Möglichkeit, die Corona-Soforthilfen in Anspruch zu nehmen, weil diese Hilfen nur im Falle von Liquiditätsengpässen bei den Betriebsausgaben gezahlt werden. Die Betroffenen hätten jedoch kaum Betriebsausgaben, stünden durch wegbrechende Aufträge und Engagements gleichzeitig aber ohne Einkommen da. Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert deshalb ein eigenes hessisches Soforthilfeprogramm.
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Decker und der wirtschaftspolitische Sprecher, Tobias Eckert, sagten dazu am Mittwoch unisono: „Der Bundesgesetzgeber hat diesem Personenkreis zwar den Weg zur Grundsicherung erleichtert, um sie in der Krise nicht mittellos dastehen zu lassen. In der Praxis scheint sich dieser Weg dennoch als zu bürokratisch und durchaus hindernisreich zu erweisen. Wir brauchen deshalb eine Alternative, die den betroffenen Soloselbständigen schnell und unbürokratisch aus der Not hilft.“
Es wäre jetzt wenig hilfreich, den schwarzen Peter zwischen Land und Bund hin und her zu schieben. Vielmehr müsse den Menschen schleunigst geholfen werden, so wie dies bereits bei anderen Einmannbetrieben beziehungsweise Kleinstfirmen schon geschehe, verdeutlichten die beiden Abgeordneten. So lange es auf Bundesebene keine andere Regelung gebe, müsse das Land handeln.
„Hessen sollte sich dabei an Baden-Württemberg und Hamburg orientieren, die das Dilemma erkannt haben und mit eigenen Landesprogrammen unterstützend helfen. Nach unserer Kenntnis kann dieser Personenkreis in Baden-Württemberg aus Landesmitteln für einen Zeitraum von drei Monaten einen Betrag von je 1.180 Euro pauschal als ‚fiktiven Unternehmerlohn‘ erhalten. In Hamburg wird, neben den Hilfen aus Bundesmitteln, eine zusätzlich pauschale Förderung in Höhe von 2.500 Euro zur Kompensation von Umsatz- und Honorarausfällen aus Landesmitteln gezahlt“, erläutern die beiden Fachsprecher.
Gleichzeitig weisen Decker und Ecker darauf hin, dass der gesamte Bereich der Soloselbständigen inzwischen zu einem beachtlichen Wirtschafts- und Arbeitsmarktfaktor herangewachsen sei, der, neben den vielen Kunst- und Kulturschaffenden, inzwischen auch die Bereiche Journalismus, Reinigungsgewerbe, Therapie und Beratung, das Dozenten-, Vortrags- und Weiterbildungswesen, Musikschulen, das Sport- und Trainingswesen, vielfältige mobile Dienstleistungen und etliches mehr umfasse. „Die schwarzgrüne Landesregierung muss ein landespolitisches Interesse daran haben, diesen Sektor in der Krise nicht zu Grunde gehen zu lassen. Aus unserer Sicht gibt es auch keinen Grund, diese Hilfen mangels fehlender Fördermittel nicht zu gewähren. Mit dem Corona-Nachtragshaushalt stehen insgesamt 2 Milliarden Euro Landesmittel für sofortige Hilfen und Maßnahmen zur Verfügung. Für die Soforthilfen sind bisher rund 615 Millionen Euro (Stand 20.4.) geflossen, die zu rund Dreiviertel vom Bund getragen werden. Schon allein daraus dürfte sich ausreichend finanzielle Luft ergeben, um den Soloselbständigen aus Landesmitteln über die Krise zu helfen“, so Eckert und Decker.
Gleichzeitig rücke für die SPD-Landtagsfraktion mit der Corona-Krise auch wieder das Ziel stärker in den Focus, Soloselbständige besser vor Arbeitslosigkeit und Altersarmut zu schützen. „Die SPD verfolgt bereits seit geraumer Zeit das Ziel, die bisher nicht versicherten Selbständigen in die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung einzubeziehen. Wir müssen auch den Weg gehen, diesen Personenkreis in die Arbeitslosenversicherung einzubeziehen. Insgesamt muss aus der Arbeitslosenversicherung eine Arbeitsversicherung werden“, sagten die beiden Abgeordneten abschließend.