Informationen zur Grundrente

Am 1.1.2021 kommt die neue Grundrente.
Eine gute Nachricht für alle, die viele Jahre hart gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt, aber wenig verdient haben.

Anbei ein paar Informationen hierzu:

Beispiele

Eine alleinstehende Floristin, die 40 Jahre voll gearbeitet hat, hat damit etwa 40 Prozent des Durchschnittslohns verdient, sie konnte nicht viel zurücklegen. Sie kommt derzeit auf eine monatliche Rente von 547,04 Euro, mit der Grundrente erreicht sie künftig eine Monatsrente von 965,87 Euro.

Eine Leipziger Bauingenieurin hat bis zum Mauerfall gut verdient, wurde jedoch arbeitslos, als ihre Firma insolvent ging. Nach ein paar Jahren fand sie wieder Arbeit in unterschiedlichen Bereichen – allerdings unterhalb ihrer Qualifikation. Ihre Altersrente beläuft sich nach 39 Beitragsjahren somit
nur auf 778 Euro brutto. Trotz der Arbeitslosigkeit erfüllt sie die Voraussetzungen von mindestens 33 Jahren an »Grundrentenzeiten«, sodass sie mit der Grundrente auf eine Monatsrente von 982 Euro kommt.

Anita war 36 Jahre lang als Verkäuferin in Bonn beschäftigt und hat um die drei Kinder gekümmert. Darum hat sie Arbeitszeiten jahrelang reduziert oder ganz ausgesetzt. Sie bekommt rund 492 Euro Rente. Über die Grundrente erhält sie einen Zuschlag von 314 Euro. Ihr Ehemann Kurt hat 40 Jahre als Malerhelfer gearbeitet. Seine Rente beträgt rund 957 Euro, sein Grundrentenzuschlag 105 Euro. Insgesamt steigt ihre Rente so von 1449 auf 1868 Euro.

 

DIE GRUND RENTE EIN SOZIALPOLITISCHER MEILENSTEIN

Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll im Alter davon profitieren und mehr zur Verfügung haben als die Grundsicherung – Lebensleistung muss anerkannt werden, das ist nur gerecht. Mit der Grundrente, die im Januar kommt, wird dafür gesorgt, dass die Menschen sich auf dieses Kernversprechen des Sozialstaats verlassen können. »Ich freue mich vor allen Dingen für diejenigen, die jetzt von der Grundrente profitieren werden«, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil, nachdem das Gesetz im Juli von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. »Es geht hier um Kassiererinnen, um Lagerarbeiter, um Altenpflege-Helferinnen, und gerade in diesen Corona-Zeiten sind die alle als Helden des Alltags bezeichnet worden. Die haben mehr verdient als warme Worte, sondern im Alter auch eine ordentliche Absicherung. Das ist eine Frage der Leistungsgerechtigkeit «.
Dass die Lebensleistung in der Rente anerkannt werden muss, stand bereits Schwarz auf Weiß im Koalitionsvertrag von SPD und den Unionsparteien. Doch dass dieses Versprechen mit einer Grundrente, die ihren Namen auch verdient, nun wirklich eingelöst wird, ist das Ergebnis eines harten Kampfes von SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil und der SPD-Fraktion inmitten der Corona-Krise gegen Vorbehalte in der Union. Die Grundrente kommt ab dem 1.1.2021, und sie wird 1,3 Millionen Frauen und Männern Respekt zollen, die lange Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben und trotzdem nicht genug zum Leben haben im Alter. Sie erhalten dann einen Zuschlag auf ihre Rente. »Weil viele Menschen für wenig Geld lange gearbeitet haben, ist es eben auch notwendig, dass wir das in der Rente entsprechend berücksichtigen «, sagt Katja Mast, stellvertretende Vorsitzende der SPD- Bundestagsfraktion.
Davon profitieren vor allem viele Frauen und verhältnismäßig viele Menschen in Ostdeutschland.
Die Sozialverbände begrüßten das Gesetz: So erklärte Caritas-Präsident Peter Neher, er freue sich, dass »viele Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben, mit der Grundrente im Alter eine spürbar höhere Rente erhalten werden«. Die Arbeiterwohlfahrt sprach von einem »rentenpolitischen Meilenstein«.

Worum geht es grundsätzlich?
Die gesetzliche Rente ist die tragende Säule der Alterssicherung in Deutschland. Das Vertrauen in die Rente ist wesentlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Doch jede und jeder Zweite in Deutschland macht sich Sorgen um seine Absicherung im Rentenalter. Es ist auch Aufgabe der Solidargemeinschaft sicherzustellen, dass Arbeit sich lohnt und Menschen nach einem langen
Arbeitsleben ein Auskommen haben, das ihre Leistung anerkennt. Das ist Zweck der Grundrente.

Wer bekommt die Grundrente?
Die Grundrente bekommt, wer mindestens 33 Jahre lang Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt und im Schnitt ein Einkommen zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Erwerbstätigen hatte. Berücksichtigt werden Zeiten, in denen
Pflichtbeiträge aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit gezahlt wurden. Auch Zeiten der Kindererziehung und Pflege gehören dazu. Um die Grundrente in voller Höhe zu bekommen, müssen für mindestens 35 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen.

Wie hoch ist die Grundrente?
Die konkrete Höhe des Grundrentenzuschlags hängt von den individuellen Voraussetzungen ab. Sie beruht auf den sogenannten Entgeltpunkten (EP), die während des Versicherungslebens erworben wurden und aus denen sich der reguläre Rentenanspruch ergibt. Entsprechen diese Entgeltpunkte einem Einkommen zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes, werden sie hochgewertet.
Aus diesem Zuschlag an Entgeltpunkten ergibt sich die Höhe der Grundrente, die zusätzlich zum
regulären Rentenanspruch ausgezahlt wird. Dabei wird sichergestellt, dass die Gesamtrente aus den eigenen Beiträgen und dem Zuschlag an Entgeltpunkten umso höher ausfällt, je höher die eigene Beitragsleistung ist.

Ist die Grundrente eine Sozialhilfeleistung?
Die Grundrente ist keine Sozialhilfeleistung. Im Gegenteil: Sie wird durch eigene Arbeitsleistung erworben. Die SPD-Fraktion hat deshalb Wert darauf gelegt, dass es keine Bedürftigkeitsprüfung gibt. »Uns ging es immer darum, dass die Grundrente eine Anerkennung von Lebensleistung ist. Und eine Anerkennung von Lebensleistung verträgt sich nicht mit einem Antrag für Sozialhilfe «, sagt Katja Mast, stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Niemand soll sein Haus verkaufen, sein Sparbuch und seine Vermögensverhältnisse offenlegen müssen. Um die Grundrente so zielgenau wie möglich auszugestalten,
ist lediglich vorgesehen, dass zusätzliches Einkommen (zum Beispiel eine Pension, Erträge betrieblicher oder privater Vorsorge oder Mieteinnahmen) oberhalb eines Freibetrages auf die Grundrente  angerechnet wird. Der Freibetrag liegt bei 1.250 Euro bei Alleinstehenden und bei 1.950 Euro bei Paaren. Berücksichtigt werden dabei auch der steuerfrei gestellte Anteil der Rente und der ersorgungsfreibetrag.
Der übersteigende Betrag wird dann zu 60 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Erst ab einem Einkommen von 1.600 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.300 Euro (Paare) wird zusätzlich das über diesen Betrag hinausgehende Einkommen vollständig auf die Grundrente angerechnet. Dies soll
einfach und bürgerfreundlich über einen automatisierten Datenabgleich mit dem Finanzamt erfolgen.
Die Anerkennung der Lebensleistung geht aber über die Grundrente hinaus. Daher werden Freibeträge
auch bei der Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit und beim Wohngeld eingeführt.  Voraussetzung ist, dass 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen. Damit wird sichergestellt, dass langjährigen Versicherten monatlich mehr zur Verfügung steht als der aktuelle Grundsicherungsbedarf.
Die Freibeträge betragen jeweils maximal 216 Euro.

Wie kompliziert ist die Beantragung?
Die Grundrente wird ohne Antrag automatisch von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt. Versicherte erwerben sich einen Anspruch auf diese Leistung. Der SPD-Fraktion war dabei wichtig, dass die Grundrente tatsächlich nicht beantragt werden muss, dass man nicht dicke Formulare ausfüllen muss, und nicht selber klären muss, ob einem die Rente zusteht. Ein Anspruch auf Grundrente wird ab dem 1. Januar 2021 bestehen. Da die organisatorische Umsetzung etwas Zeit benötigt, wird die  Auszahlung ab Juli 2021 schrittweise, aber rückwirkend erfolgen.

Wie wird die Grundrente finanziert?
Das Bundesarbeitsministerium rechnet bei der Grundrente mit Kosten von ungefähr 1,5 Milliarden Euro. Das Geld dafür soll aus dem Staatshaushalt kommen. »Das heißt, es geht nicht zu Lasten der Rentenversicherungsbeiträge oder des Rentenniveaus, und das ist eine vernünftige Finanzierung«, so Hubertus Heil. Bei der Grundrente geht es ihm zufolge nicht nur darum, was sozial geboten ist. Die Grundrente sei auch wirtschaftlich vernünftig. »Sozial geboten ist, dafür zu sorgen, dass die
Heldinnen und Helden des Alltags eine ordentliche Rente bekommen. Wirtschaftlich vernünftig ist es übrigens auch, deren Kaufkraft zu stärken; denn das Geld geht nicht auf die hohe Kante, sondern fließt direkt in den Wirtschaftskreislauf«.

Ist mit der Grundrente das Problem der Altersarmut gelöst?
Hubertus Heil zufolge ist die Grundrente »ein Baustein im Kampf gegen Altersarmut«, bei dem es vor allen Dingen um Leistungsgerechtigkeit gehe »gegenüber den Menschen, die heftig gearbeitet haben«. Die Grundlage für den Anspruch auf eine gute Rente legen jedoch anständige Löhne. Deshalb setzt sich die SPD-Fraktion weiterhin für ordentliche Löhne, für einen höheren Mindestlohn, für eine starke Tarifbindung und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ein. »Zwölf Jahre haben wir daran
gearbeitet, und den Mindestlohn an der Seite der Gewerkschaften gegen CDU und CSU durchgesetzt. Aber mit 9,35 Euro sind wir nicht zufrieden, sondern er muss auf mindestens zwölf Euro steigen«, sagt Fraktionsvizin Katja Mast.